Die Subjekte, die bei der Einstellung von Arbeitskräften über das bestimmte Limit hinausgehen, unterliegen der beruflichen Rehabilitation und dem Behinderteneinstellungsgesetz, das den Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Leistungen an den Staatlichen Fonds zur Rehabilitierung Behinderter Personen abzuführen.
Die Gewerbetreibende, die durch das Gesetz bestimmten Anforderungen erfüllen, kann den Status der Behindertenwerkstatt bekommen.
Der Umfang unserer Aufgaben auf diesem Gebiet kann folgendes umfassen:
- Festlegung der Pflicht, Bericht über den Staatlichen Fonds zur Rehabilitierung Behinderter Personen zu erstatten,
- Berechnung von Verpflichtungen des Fonds - gemäß der beruflichen Rehabilitation und dem Behinderteneinstellungsgesetz,
- Bereitstellung von Erklärungen und Informationen für die monatlichen und jährlichen Abrechnungsfristen - in elektronischer Form,
- Hilfe bei der Buch- und Steuerführung der Behindertenwerkstätten und anderen Anstalten der beruflichen Aktivität,
- Abrechnung der Beihilfe aus dem Staatlichen Fonds zur Rehabilitierung Behinderter Personen.