Steuerermäßigungen und Steuerabzüge

Im Bereich von Nachlässen  und Zuwendung beraten wir, wie sie richtig auszunutzen sind, besonders wenn es um richtige Abrechnung der Beihilfe von der EU oder um korrekter Abrechnung des Gewerbebetriebes in SWZ geht.

Die Abrechnung von Ermäßigungen und Zuwendungen umfasst angemessene Vorbereitung von Verfahren, die ihre rechtsgemäße Abrechnung garantieren sowie Überwachungsverfahren und ihrer richtigen Nutzung. Das in diesem Bereich geführte Buchungsverzeichnis soll garantieren, dass die getragenen Kosten  analytisch korrekt und mit richtiger Allokation beurkundet werden.

Wir helfen dabei, den Antrag auf Zahlungen sowie auf Perioden- und Abschlussberichte über Entwurfsstatus vorzubereiten. Der unterzeichnete Finanzierungsvertrag stellt erst den ersten Schritt dar, wenn es um die Gewinnung von Hilfsmitteln. Von Belang ist auch ihre korrekte Abrechnung, damit die Anträge auf Zahlung teilweise oder auch im Gesamten nicht abgelehnt werden. Wir helfen auch dabei, die Förderverfahren für die auszuführenden Entwürfe zu bearbeiten; Verfahren von Finanzkontrollen, Systemen von Dokumentenumlauf, Wirtschaftsprüfungsverfahren. Wir garantieren auch Beistand während der Nutzungskontrolle der verliehenen Hilfe.