Das Einkommenssteuergesetz definiert kurz und bündig der Terminus "Einkommen, die keine Deckung in bekannten Quellen finden oder die aus unbekannten Quellen stammen".
Es beruft sich aber nur auf die Art und Weise ihrer Festlegung. In der Rechtssprechung des Obersten Verwaltungsgericht macht man darauf aufmerksam, dass die Besteuerung der Einkommen aus unbekannten Quellen Institution der Steuerrechts ist, die den Schwarzmarkt bekämpfen soll.
Laut der steuerlichen Vorschriften die Höhe von Einkommen, die keine Deckung in bekannten Quellen finden oder die aus unbekannten Quellen stammen, legt man fest, indem man als Grundlage die Summe der durch den Steuerzahler in einem Steuerjahr getragenen Ausgaben und des Wertes von dem gesammelten Vermögen annimmt, wenn die Ausgaben und Werte keine Deckung im in dem Steuerjahr und in vergangenen Jahren gesammelten, besteuerten und nicht besteuerten Vermögen finden.
In der Rechtssprechung des Obersten Verwaltungsgerichtes macht man auf die Unzulässigkeit der Anhäufung von allen Ausgaben, die in der über das Kalenderjahr hinausgehenden Frist durch den Steuerzahler getragen waren. Andererseits benötigt ein korrekt durchgeführtes Steuerverfahren, dass die Höhe von in vergangenen Jahren getragenen Ausgaben festgelegt wird. Das beeinflusst die Höhe von in diesen Jahren gesammelten Ersparnissen.
Das Einkommenssteuergesetz zählt das Einkommen aus unbekannten Quellen zu den Einkommen, die mit pauschaler Einkommenssteuer besteuert sind. Der Betrag wird auf 75% des Einkommens festgelegt. Dieser Betrag ist der höchste von allen, die im Gesetz vorgesehen sind und soll nach dem Gesetzgeber der Steuerhinterziehung vorbeugen. Diese Einkommen unterliegen der Kumulation mit anderen Einkommensquellen nicht.
Ein Steuerverfahren, das sich auf Besteuerung von Einkommen aus unbekannten Quellen bezieht, kann wegen seiner Eigenartigkeit vom Amt ausgeschlossen werden. In der Praxis der Finanzbehörde wird solch ein Verfahren dann eingeleitet, wenn es große Wahrscheinlichkeit existiert, dass nicht alle Einkommen des Steuerzahlers für die steuerlichen Zwecke offenbart wurden. Die Finanzämter können die oben geschilderte Situation feststellen, indem sie die in einem Steuerjahr getragenen Ausgaben mit den gesammelten Vermögenswerten vergleichen.
Infolge dieses Vergleiches leitet die Steuerbehörde ein Verfahren wegen der Einkommen aus unbekannten Quellen ein. Wenn das Missverhältnis zwischen den Ausgaben und Einkommen hoch ist, wird ein weiterer Schritt eingeleitet. Man legt die Höhe von Einkommen fest, die in Steuererklärungen aus vorherigen Jahren aufgezeigt wurden. Wenn diese Einkommen weiterhin die Ausgeben nicht decken, leitet die Finanzbehörde ein Steuerverfahren ein.