Die Finanzkontrolle bei dem Steuerzahler ist die erste Etappe des ganze Verfahrens. Wenn das Finanzamt Verstöße gegen das geltende Recht feststellt, leitet es die zweite Etappe - Steuerverfahren - ein.

Wenn die Kontrolle durch Finanzbehörde geführt wird, werden die beiden Etappen in einem Verfahren, sog. Prüfverfahren nebeneinander eingeleitet.  

In der Finanzkontrolle geht es - abgesehen von breiten sachlichen Kenntnissen im Bereich der Steuerrechts - darum, sich geschickt des Verfahrensrechts zu bedienen. Von Belang ist auch Wissen darüber, wie Finanzbehörde handelt. Da das Verhalten des Kontrollierten, die der Finanzbehörde dargestellte Dokumentation sowie der Inhalt seiner Aussagen einen wesentlichen Einfluss auf das Verfahrensergebnis ausüben, ist die Mitarbeit mit  einem Berufsbevollmächtigten schon vom ersten Tag der Kontrolle sinnvoll.

Unser Anteil an der Finanzkontrolle umfasst u.a. die unten genannten Dienstleistungen:

  • wir erarbeiten die günstigste Handlungsstrategie für den Fall der Finanzkontrolle,
  • während der Kontrolle spielen wir die Rolle des Bevollmächtigten und vertreten wir die Angelegenheiten unseres Kunden vor dem Finanzamt bzw. vor der Finanzbehörde,
  • wir bereiten Muster von Erklärungen, Vorbehalten, Revokationen und anderen Schriftsätzen vor,
  • wir nehmen an den Verhören der Mitarbeiter des Steuerzahlers und anderer Zeugen teil; wir sind auch bei ihren Aussagen da,
  • wir nehmen an der Firmenbesichtigung teil, die im Rahmen des geführten Verfahrens durch kontrollierende Behörde stattfindet,
  • wir erstellen Schreiben an Steuerberaterkammer und an Generalinspekteurfür Finanzkontrolle nach Verwaltungsvorschriften,
  • wie bereiten Beschwerden an Behörden der zweiten Instanz vor - d.h. an die Steuerberaterkammer.