Gerichtsverfahren - Vollmacht

Wenn ein Steuerzahler eine endgültige Steuerentscheidung erhält, die auszuführen ist und durch Organe der zweiten Instanz - Steuerberaterkammer - gefällt wurde, hat der Steuerzahler die Möglichkeit, sie vor dem Regionalen Verwaltungsgericht anzufechten.

Auf diesem Gebiet leisten wir Hilfe, indem wir unser Wissen zum Steuer- und Verfahrensrecht anwenden.

Unsere Beschwerden über die Verwaltungsentscheidungen, die die Steuerschulden betreffen, werden so konstruiert, dass man alle Versäumnisse der kontrollierenden Behörde, die sich auf die Festlegung des Tatbestandes und der damit verbundenen Verstöße gegen Verfahrensordnung beziehen, zeigen kann. Im inhaltlichen Bereich stützen sich unsere Beschwerden auf eine gründliche Analyse des geltenden Rechts und auf die Rechtssprechung.

Auf diesem Gebiet unserer Tätigkeit empfehlen wir insbesondere:

  • Vertretung vor dem Gericht erster Instanz,
  • Vorbereitung von Beschwerden über Entscheidungen und Beschlüsse der Finanzbehörde an die Regionalen Verwaltungsgerichte,
  • Vertretung vor den Regionalen Verwaltungsgerichten,
  • Vorbereitung der Kassationsklagen,
  • Vertretung des Kunden vor dem Obersten Verwaltungsgericht.