Steueraufsicht - Vollmacht

Steuerverfahren benötigt - abgesehen von den sachlichen Kenntnissen im Bereich des Steuerrechts - einen geschickten Gebrauch von Rechtsverfahren, insbesondere Fertigkeit, alle Verstöße der kontrollierender Behörden gegen Verfahrensrecht zu zeigen, die das Verfahrensergebnis  beeinflussen können.  

Teilnahme des Berufsbevollmächtigten ist auf möglichst früher Etappe dieses Verfahrens einzuleiten, weil die der Finanzbehörde dargestellte Dokumentation sowie der Inhalt der Aussagen einen wesentlichen Einfluss auf sein Ergebnis haben.

Auf dieser Etappe:

  • erarbeiten wir die für das Steuerverfahren günstigste Handlungsstrategie,
  • spielen wir im Verfahren die Rolle des Berufsbevollmächtigten und vertreten wir die Angelegenheiten unseres Kunden vor dem Finanzamt, vor der Finanzbehörde sowie vor Steuerberaterkammer - vor Organen der zweiten Instanz,
  • wir bereiten Erklärungen, Vorbehalten, Revokationen und andere Schriftsätze vor,
  • wir nehmen an den Verhören der Mitarbeiter des Steuerzahlers und anderer Zeugen teil; wir sind auch bei ihren Aussagen da,
  • wie bereiten Beschwerden an Behörden der zweiten Instanz vor - d.h. an die Steuerberaterkammer.