Die betrieblichen Sozialfonds

Das geltende Arbeitsrecht ermöglicht den Unternehmen, die bei der Einstellung von Arbeitskräften über das Limit hinausgehen, die betrieblichen Sozialfonds zu schaffen. Diese sollen den Arbeitnehmern helfen, die schwierige finanzielle bzw. soziale Situation haben.

Die Leistungen werden anhand der Betriebsordnung ausgezahlt und ihre Regelungen müssen aus dem Gesetz über den betrieblichen Sozialfonds resultieren.

Unsere Dienstleistungen auf diesem Gebiet umfassen folgende Aufgaben:

  • Teilnahme an Bearbeitung des betrieblichen Sozialfonds,
  • Aufsicht über richtigen Gebrauch von betrieblichen Sozialfonds,
  • Festlegung und Berechnung von jährlicher Absetzung für den betrieblichen Sozialfonds - gemäß dem geltenden Steuer- und Bilanzrecht
  • Festlegung und Berechnung von jährlicher Absetzung für den betrieblichen Sozialfonds - gemäß dem geltenden Recht, mit Berücksichtigung des Steuer- und Bilanzrechts,
  • endgültige jährliche Absetzung und der Höhe von der betrieblichen Sozialfonds,
  • Analyse des Bankkontos des betrieblichen Sozialfonds.