Steuerabrechnung mit dem Ausland

Unser Hauptziel, wenn es um die Abrechnung von ausländischen Personen geht, ist die Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung, die sowohl die ausländischen erwerbstätigen  Personen als auch die Wirtschaftssubjekte betrifft, die solche Leistungen zu Gunsten der ausländischen Personen auszahlen. Besonders geht es hier um die Situation, in der die Subjekte Zahler sind.

Wir bieten unsere Hilfe nicht nur im Bereich der richtigen und gründlichen Erfüllung von Verpflichtungen der Steuerzahler sondern auch im Bereich der Optimierung von Steuern an. Dabei berücksichtigen wir alle mögliche Risiken, die mit der Annahme von begutachteten Lösungen verbunden sind.

Abhängig von Erwartungen unserer Kunden garantieren wir:

  • Erstellung von schriftlichen Steuergutachten,
  • Berechnung der Höhe der zu bezahlenden Steuer,
  • Erstellung aller nötigen Steuererklärungen,
  • Vorbereitung von Erklärungsschriften für die Steuerbehörden,
  • Hilfe bei dem Kontakt mit den Steuerbehörden.

Die innerhalb eines Jahres geführten Abrechnungen umfassen:

  • komplette Beratung, wenn es um die Vergütung, Steuer sowie um das  Sozialversicherungsamt geht,
  • Festlegung der Ansässigkeit des Ausländers,
  • Analyse des Arbeitsvertrages, zwecks Festlegung der in Polen zustehenden Einkommenshöhe,
  • Anmeldung zwecks Verleihung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ihrer Aktualisierung,
  • Abrechnung von Steuervorschuss für jeweiligen Monat,
  • Analyse des Tatbestandes in Bezug auf Sozialversicherung,
  • An- und Abmeldung sowie Mitteilung an das Sozialversicherungsamt über Datenänderung der Arbeitnehmer, Auftragnehmer und Steuerzahler,
  • Abrechnung der monatlichen Versicherungsbeiträge, Ausfüllung und Anreicherung von monatlichen Erklärungen.

Die von uns vorbereiteten jährlichen Steuerabrechnungen umfassen:

  • Arbeitseinkommen bzw. Einkommen aus Tätigkeiten, die persönlich in Polen oder im Ausland geführt wurden, mit Berücksichtigung von Steuernach- und -erlässen
  • Kapitaleinkommen,
  • Einkommen, die mit dem Immobilienverkehr zusammenhängen
  • gemeinsame Steuerabrechnungen (mit dem Ehepartner oder für Alleinerziehende).