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Abrechnung mit dem Sozialversicherungsamt

Die Verpflichtungen dem Sozialversicherungsamt gegenüber unterliegen der Steuerordnung. Deswegen werden Rückstände auf diesem Gebiet wie die unbezahlten Steuer bestraft. 

Für die Wirtschaftssubjekte ist also von Belang, dass man die Werte dieser Verpflichtungen richtig bestimmt, was angesichts der komplizierten Vorschriften in diesem Bereich nicht einfach ist. Aus diesem Grunde wäre für die Unternehmer von Vorteil mit diesen Anliegen nur qualifizierte Menschen beauftragen.

Unsere Dienstleistungen auf diesem Gebiet umfassen folgende aus dem geltenden Recht resultierende:

  • Festlegung der Pflicht der Sozialversicherung sowie Berechnung der richtigen Basisversicherung für Arbeitnehmer,
  • An- und Abmeldung sowie Informierung über die Veränderungen bezüglich der persönlichen Daten von Arbeitnehmern, Auftragnehmern und Zahler im Sozialversicherungsamt, 
  • Festlegung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die mit Vergütung und zivilrechtlichen Verträgen zusammenhängen sowie Erstellung von Abrechnungserklärungen für Sozialversicherungsamt,
  • Führung von Beihilfekarteien und Festlegung richtiger Höhe von Beihilfe mit Bestimmung des Limits,
  • Vorbereitung von Dokumentation für das Sozialversicherungsamt, die während und nach der Anstellung benötigt wird. 

 

 


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