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Steuerverfahren benötigt - abgesehen von den sachlichen Kenntnissen im Bereich des Steuerrechts - einen geschickten Gebrauch von Rechtsverfahren, insbesondere Fertigkeit, alle Verstöße der kontrollierender Behörden gegen Verfahrensrecht zu zeigen, die das Verfahrensergebnis  beeinflussen können.

Teilnahme des Berufsbevollmächtigten ist auf möglichst früher Etappe dieses Verfahrens einzuleiten, weil die der Finanzbehörde dargestellte Dokumentation sowie der Inhalt der Aussagen einen wesentlichen Einfluss auf sein Ergebnis haben.

Auf dieser Etappe:

  • erarbeiten wir die für das Steuerverfahren günstigste Handlungsstrategie,
  • spielen wir im Verfahren die Rolle des Berufsbevollmächtigten und vertreten wir die Angelegenheiten unseres Kunden vor dem Finanzamt, vor der Finanzbehörde sowie vor Steuerberaterkammer - vor Organen der zweiten Instanz,
  • wir bereiten Erklärungen, Vorbehalten, Revokationen und andere Schriftsätze vor,
  • wir nehmen an den Verhören der Mitarbeiter des Steuerzahlers und anderer Zeugen teil; wir sind auch bei ihren Aussagen da,
  • wie bereiten Beschwerden an Behörden der zweiten Instanz vor - d.h. an die Steuerberaterkammer.

 


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Audytor-31Mirosław Bogusławski wurde ins Register von Wirtschaftsprüfer eingetragen, das durch die Landeskammer der Wirtschaftsprüfer geführt wird. Seine Nummer ist 9796.
Audytor-32Unser Subjekt wurde in die Liste von Subjekten eingetragen, die zur Prüfung von Finanzberichten berechtigt sind. Die Liste wird durch die Landeskammer der Wirtschaftsprüfer geführt. Die Evidenznummer unserer Subjektes ist 2667.
Audytor-33 Mirosław Bogusławski wurde in die Liste der Steuerberater eingetragen, die durch die Landeskammer der Steuerberater geführt wird. Seine Nummer ist 07988.
Wir stützen uns auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Zentrale Datenbank von Rechtssprechungen der Verwaltungsgerichte wird auf der Webseite von NSA (dt. Oberstes Verwaltungsgericht) veröffentlicht NSA.