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Sonderwirtschaftszonen (SWZ) – Steuerberatung

Für viele Wirtschaftssubjekte ist von großem Vorteil, sein Gewerbe in einer Sonderwirtschaftszone anzulegen. Der Grund dafür sind große Nachlässe, wenn es um Einkommen- und Immobiliensteuer geht.

Das geltende Recht aus diesem Bereich ist jedoch sehr unklar, sehr allgemein und berücksichtigt die Spezifität des globalen Kapitalmarktes nicht.

Wir haben große Erfahrung, wenn es um die Unternehmen aus den SWZ geht. Deswegen sind wir imstande, diese Wirtschaftssubjekte bei der Abrechnung mit dem Staatshaushalt sowie bei der Anwendung des Bilanzrechtes zu unterstützen. Unser Angebot umfasst Komplettfürsorge, besonders in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • Abrechnung der in einer SWZ umgesetzten Investitionen, wenn es um die Kosten geht, die sich zum Steuererlass qualifizieren,
  • Allokation von einzelnen Einkommen und Kosten einer Wirtschaftseinheit, entsprechend ihrer Tätigkeit: besteuert (innerhalb der Zone) od. steuerfrei (außerhalb der Zone),
  • Bestimmung der Erlasshöhe aufgrund der Tätigkeit in der SWZ in einzelnen Abrechnungszeiträumen,
  • Kontrolle der Veränderungen in Steuerregelungen, die SWZ und ihre Einfluss auf die Wirtschaftstätigkeit betreffen.

 

 


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Audytor-31Mirosław Bogusławski wurde ins Register von Wirtschaftsprüfer eingetragen, das durch die Landeskammer der Wirtschaftsprüfer geführt wird. Seine Nummer ist 9796.
Audytor-32Unser Subjekt wurde in die Liste von Subjekten eingetragen, die zur Prüfung von Finanzberichten berechtigt sind. Die Liste wird durch die Landeskammer der Wirtschaftsprüfer geführt. Die Evidenznummer unserer Subjektes ist 2667.
Audytor-33 Mirosław Bogusławski wurde in die Liste der Steuerberater eingetragen, die durch die Landeskammer der Steuerberater geführt wird. Seine Nummer ist 07988.
Wir stützen uns auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Zentrale Datenbank von Rechtssprechungen der Verwaltungsgerichte wird auf der Webseite von NSA (dt. Oberstes Verwaltungsgericht) veröffentlicht NSA.