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Steuerermäßigungen und Steuerabzüge

Im Bereich von Nachlässen  und Zuwendung beraten wir, wie sie richtig auszunutzen sind, besonders wenn es um richtige Abrechnung der Beihilfe von der EU oder um korrekter Abrechnung des Gewerbebetriebes in SWZ geht.

Die Abrechnung von Ermäßigungen und Zuwendungen umfasst angemessene Vorbereitung von Verfahren, die ihre rechtsgemäße Abrechnung garantieren sowie Überwachungsverfahren und ihrer richtigen Nutzung. Das in diesem Bereich geführte Buchungsverzeichnis soll garantieren, dass die getragenen Kosten  analytisch korrekt und mit richtiger Allokation beurkundet werden.

Wir helfen dabei, den Antrag auf Zahlungen sowie auf Perioden- und Abschlussberichte über Entwurfsstatus vorzubereiten. Der unterzeichnete Finanzierungsvertrag stellt erst den ersten Schritt dar, wenn es um die Gewinnung von Hilfsmitteln. Von Belang ist auch ihre korrekte Abrechnung, damit die Anträge auf Zahlung teilweise oder auch im Gesamten nicht abgelehnt werden. Wir helfen auch dabei, die Förderverfahren für die auszuführenden Entwürfe zu bearbeiten; Verfahren von Finanzkontrollen, Systemen von Dokumentenumlauf, Wirtschaftsprüfungsverfahren. Wir garantieren auch Beistand während der Nutzungskontrolle der verliehenen Hilfe.

 

 


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Audytor-31Mirosław Bogusławski wurde ins Register von Wirtschaftsprüfer eingetragen, das durch die Landeskammer der Wirtschaftsprüfer geführt wird. Seine Nummer ist 9796.
Audytor-32Unser Subjekt wurde in die Liste von Subjekten eingetragen, die zur Prüfung von Finanzberichten berechtigt sind. Die Liste wird durch die Landeskammer der Wirtschaftsprüfer geführt. Die Evidenznummer unserer Subjektes ist 2667.
Audytor-33 Mirosław Bogusławski wurde in die Liste der Steuerberater eingetragen, die durch die Landeskammer der Steuerberater geführt wird. Seine Nummer ist 07988.
Wir stützen uns auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Zentrale Datenbank von Rechtssprechungen der Verwaltungsgerichte wird auf der Webseite von NSA (dt. Oberstes Verwaltungsgericht) veröffentlicht NSA.